Räucherfisch nicht zu lange lagern
Abgepackter Räucherfisch sollte nicht erst kurz vor Ablauf des Haltbarkeit gegessen werden. Riecht der Fisch nach dem Öffnen der Packung unangenehm, lassen Verbraucher lieber die Finger davon. Sie reklamieren besser im Laden und melden sich gegebenenfalls bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Bei einer Stichprobe von 54 industriell verpackten Räucherfischen fanden das Landesamt für Verbraucherschutz und die Verbraucherzentrale in fast jedem vierten Produkt (13) Keime. Bei empfindlichen Menschen können diese zu Magen-Darm-Beschwerden führen. Drei Proben waren nicht mehr verkehrsfähig, eine davon wurde sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft.
Bei keiner Probe war das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, erläutern die Verbraucherschützer. Alle Produkte waren in den Geschäften außerdem vorschriftsmäßig gekühlt worden. Überwiegend handelte es sich um Lachs, Forelle, Makrele und Sprotte.