Lebensmittel auch nach Mindesthaltbarkeitsfrist genießbar

Mainz (dpa/tmn) - Lebensmittel müssen nicht gleich in den Müll wandern, nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt garantiere der Hersteller Qualitätseigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwerte, erläutert die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Werden Lebensmittel aber richtig gelagert und nicht geöffnet, seien sie auch über die Frist hinaus verwendbar.

Die Verbraucherschützer empfehlen, die Lebensmittel vor dem Verzehr aber mit allen Sinnen zu prüfen. Man solle sie gut anschauen, daran riechen und davon kosten.

Vorsichtiger muss man aber beim Verbrauchsdatum sein: Lebensmittel mit dem Hinweis «Zu verbrauchen bis...» dürfen nach dem Ablauf des Datums weder verkauft noch verzehrt werden. Andernfalls kann es den Angaben zufolge zu Lebensmittelinfektionen kommen. Wichtig sei bei solchen Produkten auch, dass die Hinweise zum Lagern genau beachtet werden. Lebensmitteln mit Verbrauchsdaten sind etwa Hackfleisch und geräucherter Fisch.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/ernaehrung/lebensmittel-auch-nach-mindesthaltbarkeitsfrist-geniessbar-2540

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.