Krankenunterlagen: welche Rechte haben Sie als Patient?
Patienten können jederzeit Einsicht in die Krankenunterlagen verlangen. Der Arzt muss allerdings nicht die Originalunterlagen aushändigen, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Patienten haben lediglich Anspruch auf Kopien oder elektronische Abschriften. Kosten für die Kopien müssen Patienten in der Regel selbst übernehmen.
Auch Röntgenbilder gehören zu den Krankenunterlagen, die Patienten grundsätzlich einsehen dürfen. Sie sind aber Eigentum des Arztes, der sie angefertigt hat. Er muss die Bilder daher nicht im Original aushändigen. Auf Wunsch muss er Patienten allerdings ein Duplikat anfertigen und zuschicken. Die Kosten hierfür müssen meist ebenfalls die Patienten selbst übernehmen.
Verweigert ein Arzt die Einsicht in die Krankenunterlagen, können Verbraucher ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen setzen. Falls er nicht reagiert, können Patienten auf Einsichtnahme klagen. Verweigern kann der Behandler die Einsicht, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter dem Recht auf Einsicht entgegenstehen.