Corona-Soforthilfen: So sichern Sie Ihre Existenz

Geschäftsschließungen, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbot: Die getroffenen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus halten in Deutschland weiterhin an. Doch damit ist die wirtschaftliche Existenz vieler Ladenbesitzer, Gastronomen, Künstler und Unternehmen weiterhin ungewiss. Aus diesem Grund einigten sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Bundesländern auf finanzielle Soforthilfen, die schnell und unbürokratisch an die Betroffenen ausgezahlt werden sollen. 

Bereits am 23. März 2020 verabschiedete das Bundeskabinett die finanziellen Soforthilfen  in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro für Unternehmen, Solo-Selbstständige (Selbstständige, die keine Mitarbeiter beschäftigen), Freiberufler und Landwirte. Seit dem 30. März 2020 stehen die Gelder den Ländern nun zur Auszahlung zur Verfügung. 

Ziel der Corona-Soforthilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen, Landwirten und Selbstständigen, die durch das Coronavirus keine oder nur noch geringe Einnahmen verzeichnen, zu sichern und die Wirtschaft dadurch zu entlasten. Antragsteller müssen demnach nachweisen können, dass Ihre finanziellen Verluste, durch die Maßnahmen im Kampf gegen Corona begründet sind. Finanzielle Schwierigkeiten, die bereits vor dem 31. Dezember 2019 eintraten, werden im Hilfspaket nicht berücksichtigt. 

Corona-Soforthilfe: Wer kann wie viel Geld zur finanziellen Unterstützung in der Corona-Krise beantragen?

Viele Geschäfte mussten schließen, Künstler und Selbstständige wissen nicht, wie lang sie weiterhin ohne Aufträge bleiben. Um sicherzustellen, dass Klein- und mittelständische Unternehmen, Landwirte und Solo-Selbstständige weiterhin ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können (Mieten für Geschäftsräume, Betriebskosten, etc.) und nicht ihre Existenzgrundlagen verlieren, stellt der Bund Soforthilfen in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung: 

    • Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro

    • Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten bis zu 15.000 Euro

    • Unternehmen mit bis 50 Mitarbeitern erhalten bis zu 30.000 Euro

Die Zuschüsse gelten für drei Monate und können nur einmalig beantragt werden. Des Weiteren müssen Antragsteller in Deutschland ansässig und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein. Bis spätestens 31. Mai 2020 können Betroffene die Anträge bei den zuständigen Einrichtungen der Länder stellen.

Wo kann ich die Corona-Soforthilfen beantragen?

Für die Auszahlung der Soforthilfen sind die Behörden oder die Förderbanken der einzelnen Länder zuständig: In Berlin, Brandenburg, Hamburg oder Rheinland-Pfalz sind das zum Beispiel die Investitionsbanken. In anderen Bundesländern sind die Bezirksregierungen oder Handels- und Handwerkskammern zuständig. 

Wer die Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern für die Antragstellung der Corona-Soforthilfen sind, erfahren Sie in der Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Es wird mit einer enormen Anzahl an Anträgen gerechnet, die dennoch möglichst schnell bearbeitet werden sollen, um das dringend benötigte Geld nach wenigen Tagen überweisen zu können. Die Coronoa-Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. 

Weitere Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-wiesbaden-corona-andrang-auf-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200329-99-516126

https://www.hessenschau.de/wirtschaft/seit-montag-koennen-antraege-auf-corona-soforthilfe-gestellt-werden,soforthilfe-corona-100.html

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