Coronavirus: bundesweite Kontaktsperre

Bundesweite Kontaktsperre in der Corona-Krise: Erfahren Sie hier, wann Sie ihre Wohnung verlassen dürfen

Nachdem die Bundesregierung bereits Leitlinien zur Eindämmung des Coronavirus formulierte, verkündete die Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntagabend, den 22. März 2020, dass ab sofort eine bundesweite Kontaktsperre gilt. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden, um Zeit zu gewinnen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Zudem müssen ältere Menschen und Risikogruppen weiterhin geschützt werden. Erfahren Sie hier, was ein Kontaktverbot für Ihren Alltag bedeutet. 

Kontaktverbot im Kampf gegen Corona bedeutet keine Ausgangssperre 

Menschen dürfen sich in der Öffentlichkeit aufhalten, um zur Arbeit, zur Notbetreuung, zum Arzt oder zu erforderlichen Terminen und Prüfungen zu gehen. Auch um anderen zu helfen sowie joggen und Spaziergänge an der frischen Luft sind erlaubt. Allerdings dürfen sich zusammen nicht mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum bewegen. Das bedeutet, sich draußen aufzuhalten ist nur alleine sowie mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Kernfamilie erlaubt. Auch gilt es einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Das bundesweite Kontaktverbot soll zunächst für zwei Wochen gelten. Eine bundesweite Ausgangssperre gilt derzeit nicht. 

Ausgangssperren bisher nur in drei Bundesländern 

Im Freistaat Bayern und im Saarland gilt seit dem 21. März 2020 bereits eine grundlegende Ausgangssperre. Das heißt, die Bürger dürfen nur in dringenden Fällen ihre Wohnung verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, Gassigehen mit dem Hund, notwendige Lebensmitteleinkäufe, Hilfe für andere Menschen oder Arzt- und Apothekenbesuche. Joggen oder Spaziergänge sind in Gruppen oder mit Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt, verboten. Die Ausgangsbeschränkung gilt seit Montag, den 23. März 2020, auch in Sachsen

weitere Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-deutschland-177.html

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