Verbraucherzentale kritisiert Fitnessarmbänder
Wenn Fitness-Apps und Smartwatches jeden Schritt überwachen, werden auch Informationen gesammelt und möglicherweise weitergegeben, von denen der Benutzer nicht weiß. So lautet die Kritik der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an Fitness-Apps und Wearables. Das "Deutsche Ärzteblatt" berichtet.
Fitness-Apps und Wearables: Problem der Datennutzung und -weitergabe
Fitness-Apps und tragbare Fitnessarmbänder werden immer beliebter. Verbraucherschützer kritisieren Datenschutzmängel der vielseitigen Geräte. Von 24 überprüften Apps sendeten 24 demnach Daten zu Gesundheit, Benutzerprofil, Standort und Nutzungsverhalten an den Anbieter. 16 Apps gaben Daten an Dritte weiter, noch bevor es durch den Nutzer zur Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen kam. Bei zehn von zwölf tragbaren Geräten war eine Standortermittlung möglich, sodass die Bewegung des Nutzers auch von Dritten verfolgt werden könnte. Die Verbraucherzentrale ermahnte die Anbieter Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, Under Armour und Whitings.
Auch sportliche Überprüfungen zeigten Verbesserungsbedarf, so Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln. Apps und Wearables beruhen demnach lediglich auf Berechnungen und könnten eine individuelle Betreuung nicht ersetzen. Zudem wären die Daten nicht verlässlich. Immer mehr Daten würden erhoben, von denen Nutzer keine Vorteile hätten. Für ein gutes Training benötige es wenige Daten.
Viele Menschen machen sich um den Datenschutz Sorgen
Das bedeutet laut Froböse nicht, dass das digitale Fitnesstraining nutzlos ist. Wichtig wäre aber eine Aufklärung von Nutzern, sodass sie mit verschiedenen Daten auch etwas anfangen könnten. Callcenter und Onlineplattformen könnten helfen, individuelle Daten zu erklären, damit Nutzer sie auch für sich nutzbar machen können.
Laut Statistikportal Statista wurden im Jahr 2016 102,4 Millionen Wearables umgesetzt. Dies waren 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentrale äußerten sich 78 Prozent der Befragten um ihre Daten besorgt. Akzeptiert wird die Datenweitergabe lediglich unter besonderen Voraussetzungen, etwa um Zeugenaussagen zu überprüfen. Die Weitergabe der Daten an Krankenkassen, etwa um den Tarif zu berechnen, ist dagegen eher unerwünscht.