Bei Verdacht auf Behandlungsfehler Protokoll führen

Rostock (dpa/tmn) - Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte der Krankheits- und Behandlungsverlauf so schnell wie möglich aufgeschrieben werden. Dieses Gedächtnisprotokoll kann als Nachweis bei einer Schadenersatzforderung helfen, wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock in ihrer neuen Broschüre «Verdacht auf Behandlungsfehler - Was tun?» erklärt. Ideal sei es, schon während der Behandlung ein Patiententagebuch zu führen.

Enthalten sollte das Protokoll zum Beispiel die Entwicklung der Krankheit und die Behandlung inklusive Untersuchung und Medikamente. Viele Probleme entstünden durch unzureichende oder missverständliche Informationen. Betroffene sollten daher mit ihrem Arzt sprechen und versuchen, Missverständnisse zu klären, rät die UPD.

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