Ärzteblatt: Neue Arzneien nicht unbedingt wirksamer als alte

Köln/Berlin (dpa) - Neue Medikamente müssen einer Analyse zufolge nicht unbedingt besser wirken als ältere und billigere Arzneien. Das schreiben führende Mediziner im «Deutschen Ärzteblatt» (Köln) vom Freitag. Sie hatten die Zulassungsstudien von 39 in den Jahren 2009 bis 2010 in Deutschland eingeführten Medikamenten analysiert. In der Regel waren die neuen Präparate teurer als herkömmliche. 2009 gaben die gesetzliche Krankenkassen (GKV) dafür nach den Berechnungen der Autoren 874 Millionen Euro mehr aus als im Vorjahr - und steigerten dementsprechend den Umsatz der Pharmafirmen. Neue und teure Arzneimittel würden von der Pharmaindustrie häufig intensiv beworben, um Ärzten eine Verordnung schmackhaft zu machen, heißt es in dem Fachartikel.

«Nur in Ausnahmefällen ging aus den Zulassungsstudien eindeutig hervor, dass ein neu zugelassenes Fertigarzneimittel einen höheren therapeutischen Nutzen hat als vorhandene Alternativen», schreiben die Autoren um die Vize-Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Ursula Gundert-Remy, in Berlin. Für die Zulassung eines Medikaments sei es bislang gesetzlich nicht nötig, es direkt mit einem handelsüblichen Arzneimittel zu vergleichen.

Nach Angaben der Autoren wurde für die Zulassung rund die Hälfte der Medikamente nur gegen ein Scheinmedikament (Placebo) getestet, nicht aber gegen ein bereits vertriebenes Vergleichspräparat. «Dadurch können sich für die Vermarktung der neuen Arzneimittel für die Industrie bezüglich der Preisgestaltung Interpretationsspielräume ergeben», schreibt das «Deutsche Ärzteblatt» in seiner Pressemitteilung. «Für diese dann teureren Fertigarzneimittel schließen die Autoren nicht aus, dass sie den bereits auf dem Markt befindlichen Alternativen sogar unterlegen sind.»

Die Autoren kritisierten auch, dass die Daten in den Studien oft nicht ausreichten, um - wenn schon keine höhere Wirkung - zumindest eine bessere Verträglichkeit für die Patienten zu belegen. Hoffnung setzen die Mediziner in das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der GKV, das seit Anfang 2011 gilt. Danach soll sich der Preis eines neuen Medikaments erstmals an einem nachgewiesenen Zusatznutzen orientieren.

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