Wer darf Rezepte einlösen?

Stellt der Arzt ein Rezept aus, sollte man das am besten selbst einlösen. Manchmal ist das aber nicht möglich, etwa, wenn der Betroffene nicht laufen kann. Wer darf das Rezept dann aber einlösen und welche anderen Möglichkeiten gibt es noch?

 

 

Boten sollten Informationen zum Medikament überbringen

 

Wer auf einem Rezept verschriebene Arzneimittel nicht selbst in der Apotheke abholen kann, kann einen Erwachsenen als Boten einsetzen. Wichtig ist, dass dieser tatsächlich auch das Originalrezept in der Apotheke abliefert, so der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Ein  Nachreichen oder eine Kopie des Rezeptes wird nicht akzeptiert. Wichtige Informationen zu dem Medikament wie Dosierung, Anwendung und Dauer der Anwendung teilen Apotheker den abholenden Personen mit, sodass diese genau zuhören sollten. Auch Mitschreiben kann sinnvoll sein und manch ein Apotheker macht auch Vermerke auf der Medikamentenpackung. Möglichst alle Informationen sind dem Kranken direkt mitzuteilen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Patient in der Apotheke anruft und so selbst Informationen erhält.

 

 

Medikamente: Abgabe an Kinder kann abgelehnt werden

 

Im besten Fall sollen nur Erwachsene Rezepte einlösen. Zwar ist die Einlösung durch Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich verboten, jedoch tragen Apotheker dann eine besondere Verantwortung. Der Apotheker muss selbst einschätzen, ob er die Übergabe von Medikamenten verantworten kann. Manch ein Medikament könnte Kindern gefährlich werden, sodass der Apotheker die Abgabe verweigern kann, wenn der Betreffende nicht volljährig ist.

 

 

Einige Apotheken liefern sogar nach Hause

 

Um dies von vornherein auszuschließen, sollte man am besten erwachsene Personen in die Apotheke schicken. Ist dies aber nicht möglich, lohnt es sich, sich persönlich etwa per Telefon an die Apotheke zu wenden und die Probleme zu schildern. Manche Apotheken haben für diese Fälle einen Lieferdienst. Die Bedingungen der Lieferung teilt die Apotheke mit.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/gesundheit/wer-darf-rezepte-einloesen-4948

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.