Praxisgebühr-Quittung Vertretungsarzt vorlegen

Die Quittung über die gezahlte Praxisgebühr sollten Patienten vor allem in Urlaubszeiten sorgfältig aufbewahren. Können sie diese nicht vorlegen, wenn sie während des Urlaubs ihres Arztes zu dessen Praxisvertreter gehen, müssen sie in der Regel die Gebühr erneut zahlen. Darauf weist die Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hin.

Reichen Patienten während des laufendes Quartals die Quittung oder eine Überweisung nach, erhalten sie das Geld eventuell zurück. Das hänge aber vom Entgegenkommen des Vertretungsarztes ab, erläutert die UPD. Denn es bestehe kein Rechtsanspruch darauf, auch von der Krankenkasse könnten Patienten keine Rückzahlung fordern. Nicht erhoben werden darf die Gebühr in Ausnahmefällen - etwa, wenn der Patient sich ausschließlich eine Schutzimpfung geben oder eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung machen lässt.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/gesundheit/praxisgebuehr-quittung-vertretungsarzt-vorlegen-3105

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.