Pflegestufe schon im Krankenhaus beantragen
Liegt ein Angehöriger im Krankenhaus, kann er schon zu diesem Zeitpunkt in eine Pflegestufe eingruppiert werden. Haben Verwandte während des Aufenthalts den Eindruck, der Betroffene wird zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen, sollten sie sich so früh wie möglich um eine Begutachtung kümmern. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, die dann einen Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) schickt. Die Begutachtung in der Klinik entscheidet aber nur über eine vorläufige Pflegestufe. Eine endgültige Überprüfung findet zu Hause statt.
Gegen das Ergebnis der Begutachtung kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. Dafür bleibt ein Monat Zeit. Danach kann ein zweiter Termin zur Begutachtung vereinbart werden. In der Regel nimmt diese ein anderer Mitarbeiter des MDK vor als beim ersten Mal. Haben Angehörige spezielle Wünsche, beispielsweise dass ihre Mutter von einer Frau eingeschätzt wird, sollten sie dies äußern. Sie haben keinen Anspruch darauf, aber der MDK wird sich bemühen, den Wunsch zu erfüllen.
Doch auch, wenn jemand schon eine Pflegestufe hat, kann eine erneute Begutachtung nötig sein. Dabei wird geschaut: Was hat sich seit dem letzten Mal verändert?. Ein Schlaganfall kann beispielsweise dazu führen, dass sich jemand nicht mehr selbst waschen und anziehen kann. Haben Angehörige das Gefühl, die Pflegestufe reicht nicht mehr aus, sollten sie sich mit dem Hausarzt oder einem Pflegedienst beraten. Die könnten im Zweifel gut abschätzen, ob ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe Erfolg hat.
Wie oft so eine Wiederbegutachtung beantragt werden muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei einer Krebserkrankung mit dramatischem Verlauf kann das öfter nötig sein, als bei anderen Krankheiten. Eine Häufigkeitsgrenze für die Beurteilung gibt es aber nicht.