Lungenkrebs bei Rauchern als Berufskrankheit?

Wer starker Raucher ist, kann seine Lungenkrebserkrankung nicht mit einer beruflichen Schadstoffbelastung begründen. Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft hat er daher nicht. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (AZ: L 9 U 30/12 ZVW), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Schlosser arbeitete während seiner dreißigjährigen Berufstätigkeit zu einem Drittel als Schweißer. Er starb im Alter von 60 Jahren an Lungenkrebs. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit mit der Begründung ab, dass die Krebserkrankung wesentlich durch den 30-jährigen Nikotinkonsum des Verstorbenen und nicht durch dessen berufliche Schadstoffexposition (insbesondere Chrom, Nickel und Thorium) verursacht worden sei. Hiergegen klagte seine Witwe.

Das Urteil: Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist der Verstorbene zwar während seiner beruflichen Tätigkeit Schadstoffen ausgesetzt gewesen, die eine Berufskrankheit verursachen könnten. Im konkreten Fall sei jedoch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Einwirkung von Chrom, Nickel oder durch ionisierende Strahlen wesentliche Ursache für die Krebserkrankung gewesen sei. Der Verstorbene habe 30 Jahre lang 15 bis 20 Zigaretten pro Tag geraucht. Da dies ein zehnfach erhöhtes Lungenkrebsrisiko bedeute, liege eine alternative Krankheitsursache vor.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/gesundheitspolitik/lungenkrebs-bei-rauchern-als-berufskrankheit-3815

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.