Patientenverfügung noch aktuell?
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollten regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die Lebensumstände, zum Beispiel durch eine Scheidung, sollte das berücksichtigt werden, erklärt die Rheinische Notarkammer in Köln. Denn die in den Dokumenten genannten Bevollmächtigten treffen wichtige Entscheidungen, falls der Betroffene dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Mit einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. In einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer für den Vollmachtgeber im Notfall entscheidet. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und für diesen Fall keine Vorsorge getroffen hat, wird von Amts wegen ein Betreuer bestellt. Der Betreuer wird häufig aus dem Kreise der nächsten Angehörigen ausgewählt.