Lückenloses Bonusheft - Zahnersatz günstiger

Fehlende Stempel im Bonusheft können den Zahnersatz erheblich verteuern. Versäumt der Patient nur einmal die jährliche Vorsorgeuntersuchung, verliert er die Extrazahlung, die die Krankenkasse ansonsten zusätzlich zum Festzuschuss gewährt hätte. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Ludwigshafen hin. Den Bonus gibt es erst wieder, wenn der Patient erneut mindestens fünf Jahre in Folge zur Vorsorge beim Zahnarzt war und das per Stempel im Bonusheft belegen kann.

Nach fünf Jahren zahlen die gesetzlichen Kassen dann 60 statt der üblichen 50 Prozent Zuschuss zum Zahnersatz, nach zehn Jahren sogar 65. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich der UPD zufolge an der sogenannten Regelversorgung. Wünscht der Patient einen darüber hinausgehenden Zahnersatz, müsse er für die Mehrkosten selbst aufkommen.

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