Grünes Rezept: Kostenerstattung möglich

Auf dem grünen Rezept kann der Arzt eine rezeptfreie Arzneiempfehlung verordnen, deren Kosten zunächst selbst zu tragen sind. Das Einreichen bei der Krankenkasse kann sich aber dennoch lohnen. Möglich sind Teil- oder Kompletterstattungen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband hin.

 

 

Rezept und Quittung für die Kasse

 

Laut Verband machen von der Möglichkeit der Erstattung als Satzungsleistung bereits etwa 70 von 123 Gesetzlichen Krankenkassen Gebrauch. Unter den erstattungsfähigen Mittel sind vor allem homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneien. 

 

Für die Erstattung sind das Rezept und die Quittung aus der Apotheke bei der Krankenkasse einzureichen. Die Kassen erstatten dann Kosten bis zu einer festgelegten jährlichen Summe, die sich zwischen 50 und 400 Euro bewegt. Einzelheiten teilt die jeweilige Krankenkasse mit.

 

 

In Einkommenssteuer berücksichtigt

 

Übernimmt die Krankenkasse keinerlei Kosten, so sollte man Rezept und Quittung trotzdem aufheben. Denn in der jährlichen Einkommenssteuererklärung zählt das als außergewöhnliche Belastung. Etwa zehn Prozent der apothekenpflichtigen Medikamente entfallen auf Arzneien, die auf dem grünen Rezept vom Arzt empfohlen wurden.

 

 

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