Bleibt Homöopathie Kassenleistung?
Die Nachfrage homöopathischer Behandlungen ist groß und viele Gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) erstatten die Kosten. Immer häufiger wird das kritisiert. Jetzt spricht sich auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen eine Kostenerstattung aus, heißt es im "Deutschen Ärzteblatt".
Stimmen nach Streichung homöopathischer Leistungen werden lauter
Homöopathie sei gefragt und werde von Ärzten angeboten, so KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. Das sei legitim und wäre Patienten freigestellt. Dass aber die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dieser Behandlungen übernehme, sei problematisch. Die Leistung sei keiner Nutzenbewertung unterworfen und deshalb schon per definitionem nicht erstattungsfähig.
Laut Gassen gehen in der Diskussion um die homöopathische Behandlung die Meinungen auseinander. Auch Heilpraktiker ohne Medizinstudium behandelten homöopathisch. Bei schweren oder ansteckenden Krankheiten könne das gefährlich sein. Dies sei von der Frage der Erstattungsfähigkeit homöopathischer Behandlungen aber zu trennen.
Die Diskussion entbrannte nach Äußerungen des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken. Er forderte, Therapien aus den Leistungskatalogen der Gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, deren Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Auch Epidemiologen und Ärzte kritisieren hier die Sonderstellung der Homöopathie.