Hefeextrakt als Geschmacksverstärker

In vielen Bioprodukten steckt Hefeextrakt als Geschmacksverstärker. Auf der Zutatenliste ist allerdings nicht zu erkennen, dass es sich dabei um einen Geschmacksverstärker handelt. Es hat dieselben Eigenschaften wie Natriumglutamat, muss aber nicht als Lebensmittelzusatzstoff mit einer E-Nummer gekennzeichnet werden.

Hefeextrakt gilt als Zutat wie Mehl oder Eier und nicht als Zusatzstoff wie der bekannte Geschmacksverstärker Natriumglutamat. Der im Labor hergestellte Stoff Natriumglutamat trägt die Nummer E 621. Damit muss er auf der Zutatenliste vermerkt werden.

Der Begriff Hefeextrakt hört sich zwar natürlich an, hat aber nichts mehr mit der in der Natur vorkommenden Hefe zu tun. Bei der industriellen Herstellung von Hefeextrakt wird die Hefezelle bei sehr hoher Temperatur abgetötet. Anschließend werden Enzyme zugesetzt, die die Zellwände öffnen. Ziel ist ein besonders hoher Glutamatgehalt.

Viele Lebensmittel beinhalten von Natur aus Glutaminsäure. Sie wird geschmacksverstärkend wahrgenommen, allerdings nicht in einem solchen Ausmaß wie Natriumglutamat. Bei Hefezellen wird erst durch die industrielle Bearbeitung Glutaminsäure frei. Das so entstandene Hefeextrakt ist mit industriellen Geschmacksverstärkern gleichzusetzen.

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