Vor dem Augenlasern über Alternativen informieren

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Nicht jedes kurz- oder weitsichtige Auge lässt sich mit einer Laser-Operation behandeln. Manchmal gibt es bessere Alternativen wie die Implantation von Kunstlinsen oder den gänzlichen Verzicht auf den Eingriff. Der Augenchirurg sollte den Patienten daher vorher auch über diese Möglichkeiten informieren, erläutert Prof. Thomas Kohnen von der Klinik für Augenheilkunde der Goethe-Universität Frankfurt.

Zudem sollten Patienten bei der Auswahl des Behandlungszentrums auf geprüfte Qualität achten. Denn trotz aller Sicherheit und Routine sei eine Laser-Behandlung eine Operation, bei der es immer ein gewisses, wenn auch geringes Risiko gebe, betont Kohnen. Behandelbar sind Kurzsichtige mit etwa minus acht bis minus zehn Dioptrien, Weitsichtige bis circa plus drei bis plus vier Dioptrien und Menschen mit Hornhautverkrümmungen bis etwa fünf Dioptrien. Darüber hinaus kommt es auf die Pupillengröße sowie die Dicke und Beschaffenheit der Hornhaut an.

Zwar sind Prüfverfahren für Ärzte und Kliniken freiwillig, denn laut der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) in Heidelberg gibt es keine gesetzlichen Regelungen für eine Laser-OP. Aber die Kommission Refraktive Chirurgie der DOG und des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands habe als unabhängiges Gremium Richtlinien zu den verschiedenen Verfahren festgelegt, die auf aktuellen Forschungsergebnissen basieren.

Orientierung geben darüber hinaus das Zertifikat des TÜV Süd oder eine DIN-ISO-Zertifizierung der Klinik. Auf der Internetseite der Kommission können sich Patienten außerdem darüber informieren, welchen wissenschaftlichen Stellenwert das ihnen angebotene Verfahren genießt.

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