Sonnencreme außerhalb der EU schützen häufig unzureichend

Benötigen Reisende außerhalb der EU Sonnencreme, sollten sie beim Kauf besonders auf den UVA-Schutz achten. Damit ausgestattete Sonnenschutzmittel sind an der einheitlichen Deklaration - die Buchstaben UVA in einem Kreis - erkennbar. Außerdem sollten sie auf einen ausreichenden Lichtschutzfaktor (LSF) achten, erläutert Birgit Huber vom Industrieverband für Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Dieser steht für die Schutzwirkung gegen UVB-Strahlung.

Während die kurzwelligen UVB-Strahlen in die oberste Hautschicht eindringen und Sonnenbrand verursachen können, reicht die längerwellige UVA-Strahlung bis in tiefere Hautschichten und kann dort das Bindegewebe schwächen. Eine Folge ist vorzeitige Hautalterung. Schlimmstenfalls kann übermäßige UV-Einstrahlung auf lange Sicht zu Hautkrebs führen.

Innerhalb der EU ist der Einkauf von gut schützenden Produkten einfacher: «Nach EU-Empfehlung müssen Sonnencremes mindestens ein Drittel des UVB-Schutzes auch für UVA aufweisen», erklärt Henriette Bunde von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). «Diese Anforderung erfüllen heute praktisch alle in der EU am Markt erhältlichen Sonnenschutzmittel», ergänzt Huber.

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