Privatversicherte und Schwerkranke entlastet

Schwerkranke, privat Krankenversicherte der HUK-Coburg und PAX-Familienvorsorge sollen ab sofort von hohen Vorauszahlungen und Bürokratie entlastet werden. Eine neue Direktvereinbarung erlaubt eine direkte Abrechnung der Apotheken mit der Krankenkasse bei Arzneien, die über ein Privatrezept verordnet wurden. So kann sich jede Apotheke anchließen, die im jeweiligen Apothekerverband Mitglied ist.

 

 

Direktabrechnung ab 1.000 Euro

 

Eine Direktabrechung ist damit mit zwei wichtigen Krankenkassen möglich. Versicherte in schwierigen Lebenslagen sollen damit entlastet werden. Normalerweise gehen privat versicherte Patienten in Vorleistung und bezahlen die Medikamente in der Apotheke zunächst selbst. Sie können bei ihrer Versicherung dann eine Kostenrückerstattung beantragen. In der Zeit dazwischen jedoch besteht mitunter eine hohe finanzielle Belastung. Mit der nun getroffenen Vereinbarung ist das nicht mehr nötig.

 

Voraussetzung einer Insanspruchnahme ist natürlich die Mitgliedschaft in einer der beiden privaten Krankenversicherungen sowie eine Arzneimittelrechnung von mindestens 1.000 Euro. Patienten müssen dann ihre eigene Forderung an ihre Krankenkasse an die Apotheke abtreten. Die Versicherungen müssen dann im Einzelfall zustimmen. Entsprechende Formulare liegen der Apotheke vor.

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