private Krankenversicherung

Der Bundestag räumt Deutschlands neun Millionen Privatpatienten mehr Rechte ein. Die am späten Donnerstagabend verabschiedete Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine Verlängerung der Kündigungsfristen vor, um den Versicherungswechsel zu erleichtern. Zudem kann ein Selbstbehalt in solchen Fällen gekündigt werden, in denen er keine Beitragssenkung für den Betroffenen zur Folge hat.

Ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen wird ein Auskunftsanspruch über den Versicherungsschutz, damit der Patient frühzeitig weiß, ob die Kosten der geplanten Behandlung übernommen werden. Zudem sollen die Versicherten in der Regel Einblick in ihre Patientenakte nehmen dürfen, ohne dafür einen Anwalt oder einen anderen Arzt einschalten zu müssen.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/gesundheitspolitik/private-krankenversicherung-3461

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.