Nivolumab verlängert Überleben bei Kopf-Hals-Tumoren

Nivolumab verbessert die Reaktion des Immunsystems bei Melanomen und Lungenkarzinomen. Nun wurde seine Wirksamkeit auch bei platinresistenten Kopf-Hals-Tumoren untersucht, schreibt das Deutsche Ärzteblatt.


Vielseitiger Checkpoint-Inhibitor

Nivolumab ist ein sogenannter Checkpoint-Inhibitor. Viele Tumoren besitzen die Fähigkeit, das menschliche Immunsystem zu überlisten. Sie setzen Stoffe frei, die dem Organismus signalisieren, dass seine Abwehr überreagiert hat. Solche Mechanismen werden als Checkpoints bezeichnet, die den Körper eigentlich davor schützen sollen, sein Immunsystem gegen sich selbst zu richten. Nutzt der Tumor diese Form der Unterdrückung der Abwehr, können seine Zellen ungehindert wachsen.

Checkpoint-Inhibitoren wie Nivolumab blockieren die Rezeptoren von Immunzellen, die auf die Botenstoffe des Tumors reagieren. Das Geschwür wird wieder als bösartig erkannt und von den Abwehrzellen bekämpft. Der Wirkmechanismus von Nivolumab hat sich bereits bei der Therapie von Melanomen und Lungenkarzinomen bewährt.


Überlebensrate verbessert

Forscher setzten den Wirkstoff nun zur Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren ein, die nach einem Platinimplantat erneut auftraten. Die Patienten erhielten entweder eine Behandlung mit Nivolumab oder eine Chemotherapie. Während die durchschnittliche Überlebensdauer mit der Chemotherapie nur 5,1 Monaten betrug, lag die bei der Behandlung mit Nivolumab bei 7,5 Monaten. Innerhalb eines Jahres war die Überlebensrate mit 36 Prozent um 19,4 Prozent höher als bei der Chemotherapiebehandlung.

Auch die Nebenwirkungen fielen unter der Behandlung mit Nivolumab geringer aus. So litten 59 Prozent der Patienten unter Nebenwirkungen durch den Checkpoint-Inhibitor, während 77,5 Prozent Beschwerden mit der Chemotherapie hatten. Auch zu schwereren Komplikationen kam es nur bei 13 Prozent der Behandelten in der Nivolumab-Gruppe, während der Wert in der Chemotherapie-Gruppe bei 35 Prozent lag.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse ist eine Erweiterung in den Zulassungsbedingungen des Checkpoint-Inhibors in den USA zu erwarten, so das Deutsche Ärzteblatt.

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