Neue Regelung bei Schadstoff-Informationen

Seit Jahresbeginn müssen Hersteller von Kleidung und Haushaltswaren dem Verbraucher direkt Auskunft über noch mehr verwendete Schadstoffe geben. 54 wurden neu in die sogenannte REACH-Liste aufgenommen, 136 sind es nun insgesamt. Über eine Internetseite können Verbraucher herausfinden, ob ihre Kleidung, Haushaltswaren oder Baustoffe diese Schadstoffe enthalten.

Auf der Seite www.reach-info.de des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und des Umweltbundesamtes (UBA) muss die Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes eingegeben werden. Die Anfrage wird an den Hersteller oder Händler geschickt. Diese müssen innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben.

Für Stoffe, die unter die europäische Verordnung REACH fallen, haben Verbraucher das Recht auf Informationen durch den Händler. Auf der Liste stehen etwa wasser- und fettabweisende Stoffe wie perfluorierte Carbonsäuren (PFC), die eine schädliche Wirkung auf die Umwelt haben. PFC kommt laut UBA in Outdoorkleidung vor. Auch krebserregende und erbgutverändernde Stoffe stehen auf der Liste.

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