Neue Biozid-Verordnung
Verbraucher erkennen künftig beim Kauf leichter, ob ein Haushaltsgegenstand oder Baustoff mit Bioziden behandelt wurde. Hersteller müssen die Information ab dem 1. September auf oder an den Produkten angeben, erklärt Ingrid Nöh, Biozidexpertin des Umweltbundesamtes. Eine entsprechende EU-Verordnung tritt dann in Kraft. Bedurfte es vorher keiner Zulassung biozidbehandelter Waren, müssen die Waren dann auch durch EU-Kontrollen. Solche Waren finden sich fast überall im Haus - dazu zählen etwa Möbel, Putzmittel, Schuhe oder Farblacke.