Nach EU-Urteil: Imker müssen Zutatenliste für Honig erweitern

Brüssel (dpa) - Nach dem EU-Urteil zu Honig mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen müssen Imker nach Einschätzung der EU-Kommission ihre Zutatenliste erweitern. Dort müsse künftig das Wort «Pollen» aufgenommen werden, sagte eine Expertin der EU-Kommission am Freitag in Brüssel. Grund dafür sei, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Pollen als eine Zutat und nicht als zufällige Beimischung von Honig einstufe. Zudem müsse Honig mit Gen-Spuren vorher geprüft und für den Handel zugelassen werden. Der Verkauf sei in der EU nur dann erlaubt, wenn Rückstände wie Pollen von solchen Pflanzen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang September geurteilt, dass Honig mit Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen nur nach einer Zulassung in den Handel gelangen darf (Rechtssache C-442/09). Diese Regel sei unabhängig von der Menge an Gen-Spuren in dem Produkt. Im konkreten Fall ging es um Honig aus Bayern, der Pollen des gentechnisch verränderten Mais-Typs MON 810 enthielt. Da dieser in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sei, dürfe der Honig nicht mehr verkauft werden, erklärte die EU-Expertin.

Stammt der Pollen von einer der 43 in der EU zugelassenen Gen-Pflanzen, darf nach Angaben der EU-Kommission ein bestimmter Grenzwert beim Pollen im Honig nicht überschritten werden. Laut europäischer Verordnung aus dem Jahr 2003 brauchen pflanzliche Lebensmittel, die bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Stoffe enthalten, nicht gekennzeichnet zu werden. Ab einem Anteil von 0,9 Prozent gilt eine Kennzeichnungspflicht. «Beim Messen des Anteils im Honig gibt es noch offene technische Fragen», sagte die EU-Expertin.

Die EU-Kommission wertet derzeit das Urteil aus. Sie untersucht dabei mögliche Folgen für den Verkauf und Import von Honig sowie die Haltung von Bienen.

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