Mogelpackungen bei Keksen und Knabberzeug

Viel drum herum - wenig drin: Bei Keksen und Knabberzeug bekommen Verbraucher einer Stichprobe zufolge oft Mogelpackungen geboten. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Test von 15 Produkten ermittelt hat, waren die Packungen im Schnitt zu 40 Prozent voll mit Luft. Jede dritte Packung war sogar nur bis etwa zur Hälfte mit Inhalt gefüllt.

Für die Studie nahmen die Verbraucherschützer Packungen mit 75 bis 300 Gramm mit Keksen, Kuchen, Knabbersnacks und Müsliriegeln unter die Lupe. Dabei stellten sie fest, dass fast jede dritte Packung im unteren Bereich mit einem Sichtfenster versehen war, das mehr Fülle suggerierte. Oberhalb des Sichtbereichs war keine Ware mehr. Bei rund der Hälfte der Kekse und Knabberartikel suggerierten überdimensionierte Schachteln und hohe Dosen mit ausgehöhltem Deckel mehr Inhalt. Drei Beutel aus undurchsichtigem Abpackmaterial waren so voll mit Luft gepumpt, dass der wenige Inhalt weder zu erahnen noch zu ertasten war.

Nach Angaben der Verbraucherschützer ist es laut Lebensmittelgesetz nicht erlaubt, Verbraucher mit Hilfe von Mogelpackungen über die tatsächliche Füllmenge hinwegzutäuschen. Eindeutige Regelungen liefere das Gesetz allerdings nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) sei konkreter: Sie spreche von Täuschung, wenn der Freiraum in der Packung 30 Prozent oder mehr beträgt. Ausgenommen von dieser Vorgabe seien nur empfindliche Waren - etwa Pralinen. Sie dürften durch mehr Verpackungsvolumen geschützt werden.

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