Mehr Infomation bei Lebensmitteln erlaubt

In der Werbung sind nun weitere Aussagen zum Gesundheitseffekt eines Lebensmittels erlaubt. Darauf weist der Verbraucherinformationsdienst aid in Bonn hin. Seit dem 2. Januar gilt die Neuregelung. So darf zum Beispiel ein Hersteller

von Trockenpflaumen nun angeben, dass die Früchte zu einer normalen Darmfunktion beitragen. Ab Mai sei auch der Hinweis «Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei» in der Werbung erlaubt. Voraussetzung sei allerdings, dass das Produkt bestimmte Anforderungen beim Zuckergehalt erfüllt.

Hintergrund ist die «Health-Claim-Verordnung» der EU, nach der es Lebensmittelherstellern nicht ohne weiteres erlaubt ist, mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben. Die Unternehmen dürfen entsprechende Slogans nur verwenden, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie stimmen. Die EU-Kommission hat eine Liste mit erlaubten Behauptungen erstellt.

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