Hohe Gesundheitskosten - Geld zurück

Übersteigen die Kosten für Arztbesuche und Medikamente bestimmte Grenzen, können sich Patienten von Zuzahlungen befreien lassen. Dazu sollten sie alle Quittungen sammeln, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Damit können sie jedes Jahr die Höhe ihrer Ausgaben überprüfen. Als Belastungsgrenze gelten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ist es nur ein Prozent.

Bei der Berechnung der persönlichen Belastungsgrenze werden vom Bruttoeinkommen zunächst sogenannte Freibeträge abgezogen. Diese liegen im kommenden Jahr für die erste Person in einem Haushalt bei 4851 Euro und für die zweite bei 3234 Euro. Zwei Prozent des so errechneten Betrages entsprechen der persönlichen Belastungsgrenze.

Liegen die jährlichen Ausgaben darüber, können die Versicherten bei ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Dafür müssen sie ein Formular der Krankenkasse mit allen angefallenen Originalquittungen einreichen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten die Patienten einen Befreiungsbescheid und brauchen für den Rest des Jahres keine weiteren Zahlungen mehr für Behandlungen und Medikamente zu leisten. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden erstattet.

Als andere Möglichkeit können sich Patienten im Voraus von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, indem sie den fälligen Betrag gleich zu Jahresbeginn überweisen. Bleiben die Gesundheitskosten dann unter der Belastungsgrenze, zahlen die Krankenkassen den überschüssigen Teil auf Antrag zurück.

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