Samenspende: Register geplant

Kinder, die aus einer Samenspende hervorgingen, haben das Recht, die Identität des leiblichen Vaters zu erfahren. Um dem Rechnung zu tragen, plant das Bundesgesundheitsministerium ein Register, das Daten des Spenders enthält. Ein Gesetzentwurf liegt dem "Deutschen Ärzteblatt" vor.


Anspruch auf Daten zum leiblichen Vater haben nur die Kinder 

Wie es in der Zeitschrift heißt, dürfen Samenbanken die Samen nur noch an reproduktionsmedizinische Einrichtungen weitergeben. Diese müssen die Daten der Mutter und des Kindes dokumentieren. Aus diesen Daten soll beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein bundesweites Register entstehen, das die Daten zu jedem per Samenspende gezeugten Kind 110 Jahre lang speichert.

Der Samenspender und die gesetzlichen Eltern des Kindes haben keinen Anspruch darauf, die Daten zu erfahren. Allein die Kinder haben ab dem 16. Lebensjahr Anspruch auf die Daten des Spenders. Geplant ist, dass Informationen dem Samenspender und Kind gleichzeitig zukommen, sodass sich der Samenspender auf einen Kontakt rechtzeitig einstellen kann. Spender können rechtlich nicht zu Vätern erklärt werden, sodass sie vor jeglichen Forderungen geschützt sind.

Kinder, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurden, haben das Recht auf Auskunft zum biologischen Vater. Die Reproduktionsklinik ist hier in der Pflicht. Dies geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2015 zurück. In Deutschland wurden rund 100.000 Kinder durch Samenspende gezeugt.

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