Fahrtkostenübernahme für Kranke nur in wenigen Ausnahmen

Berlin (dpa/tmn) - Patienten mit weiten Wegen zum Arzt haben nur in wenigen Fällen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung. Wer auf dem Land lebt, plötzlich erkrankt und nicht auf eigene Faust zur nächsten, 20 Kilometer entfernten Hausarztpraxis gelangen kann, hat keine Chance, wie Rainer Sbrzesny von der Bundesgeschäftsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) in Berlin dem dpa-Themendienst erläuterte.

Dem plötzlich Kranken bleibe nur: «Taxi fahren und selbst zahlen.» Das könne zum Beispiel in hausärztlich schlecht versorgten Regionen im Osten Deutschlands, in Niedersachsen und Bayern der Fall sein. Auch wer regelmäßig Physiotherapie bekommt, könne nicht auf eine Kostenübernahme hoffen. Denn in Paragraf 60 Sozialgesetzbuch (SGB) V sei die Fahrtkostenerstattung «sehr restriktiv» geregelt.

Demnach übernimmt die Krankenkasse Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen. Diese sind in der «Krankentransportrichtlinie» des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen festgelegt. In der Regel handelt es sich dabei Dialysebehandlungen sowie onkologische Strahlen- oder Chemotherapien.

Die Kasse übernimmt auch die Kosten, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen «aG», «Bl» oder «H» hat oder in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft ist. Außerdem können die Kosten erstattet werden, wenn Patienten den Ausnahmefällen vergleichbar beeinträchtigt sind und über eine längere Zeit einer ambulanten Behandlung bedürfen.

An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Mangel an Landärzten beheben soll. Damit will die Regierung die wohnortnahe medizinische Versorgung flächendeckend sichern. Mediziner sollen demnach vor allem durch finanzielle Anreize aufs Land gelockt werden.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/gesundheit/fahrtkostenuebernahme-fuer-kranke-nur-in-wenigen-ausnahmen-2247

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.