Bufdis geht Studienplatz in Medizinfächern nicht verloren

Dortmund (dpa/tmn) - Bufdis geht ein Studienplatz in Medizinfächern während ihres Dienstes nicht verloren. Bekommen sie während ihres Bundesfreiwilligendienstes die Zusage für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie, bleibt er ihnen mit Sicherheit erhalten. Das erklärt Bernhard Scheer von der Stiftung für Hochschulzulassung, die sich um die Vergabe der Studienplätze mit bundesweitem Numerus Clausus (NC) kümmert. Die jungen Menschen könnten den Platz auch noch wahrnehmen, wenn sie ihren freiwilligen Dienst beendet haben. Der Bundesfreiwilligendienst bringt aber wird nicht angerechnet auf die Wartezeit. «Wer Bufdi wird, verbessert dadurch nicht seinen Platz auf der Warteliste», sagt Scheer. Er ist nur von Vorteil, wenn zwei Bewerber genau die gleiche Anzahl an Wartesemestern haben oder eine identische Abiturnote. Ist dann nur noch ein Restplatz zu vergeben, werde der Bufdi bevorzugt, so Scheer.

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