Betreuungskosten werden auch ohne Pflegestufe erstattet

Düsseldorf (dpa/tmn) - Brauchen Demenzkranke Hilfe bei der Körperpflege oder den Mahlzeiten, sollten sie so früh wie möglich Unterstützung bei der Pflegekasse beantragen. Betroffene werden in eine von drei Pflegestufen eingruppiert, wenn sie mehr als 90 Minuten täglich Hilfe brauchen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Doch auch ohne eine Pflegestufe können Senioren Hilfe beantragen. Je nach Bedarf werden ihnen monatlich bis zu 200 Euro Kosten erstattet, etwa für Betreuungsstunden oder eine stundenweise Aushilfspflegekraft. Wird die Leistung nicht in Anspruch genommen, können die Mittel aufgespart werden bis maximal zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres.

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