Bei Krankentagegeldbezug Urlaub von Kasse genehmigen lassen
Rostock (dpa/tmn) - Bezieher von Krankentagegeld dürfen nicht ohne weiteres in den Urlaub fahren. Gesetzlich Versicherte müssen sich in dem Fall von ihrer Krankenkasse eine Auslandsreise genehmigen lassen, erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock. Denn Voraussetzung für den Urlaub ist, dass er die Genesung nicht gefährdet. Droht er die Arbeitsunfähigkeit dagegen zu verlängern, kann die Kasse ihre Zustimmung verweigern.
Fährt der Versicherte dann trotzdem weg, hat er in der Zeit keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Sinnvoll sei, der Kasse mit dem Antrag ein Schreiben des Arztes vorzulegen, um den Anspruch nicht zu verlieren, rät die UPD. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Urlaub spricht.