Audiotherapie
Methode zu Audiotherapie
Audiotherapie setzt sich aus "audio" = „ich höre" und "therapeia" = „Behandlung“ zusammen und wird als Maßnahme zur Rehabilitation und Therapie von Hörstörungen angewendet. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Versorgung mit technischen Hilfsmitteln.Inhalt der Therapiemaßnahmen
- Hör- und Kommunikationstaktik
- Hörtraining
- Entspannungstechniken für innere Harmonie und Offenheit
- Psychische Krankheitsbewältigung in Form einer aktiven Beschäftigung mit dem Handicap und Förderung der sozialen Kompetenz
- Sozialrechtliche Bestimmungen
- Beratung über technische Hilfsmittel und deren Einsatz
- Manuelle Systeme zur Verständigung Betroffener untereinander
- Wissen zum Thema Hören
- Informationen zur Leistungserstattung der Leistungsträger
- Einbeziehung der Angehörigen
- Verhaltens- und Kommunikationstraining
und, je nach Diagnose:
- Desensibilisierung bei Geräuschüberempfindlichkeit
- Tinnitustherapie.
Die technischen Hilfen sind:
- Hörgeräte
- Cochleaimplantate
- Ergänzende Kommunikationshilfen.
Wann und für wen ist Audiotherapie angebracht?
- Bei Menschen mit Hörstörungen
- Bei auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
- Bei Tinnitus
- Bei Geräuschüberempfindlichkeit (Hyperakusis).
Das Hörtraining zielt darauf ab, übend Schallereignisse identifizieren und differenzieren zu lernen.
Beim Hörtraining geht es besonders um:
- Geräuscherkennung
- Richtungshören
- Wortverstehen
- Satzverstehen mit und ohne Sehen
- Sprachverstehen bei Geräuschen
- Aufmerksamkeitsschulung.
Alternativen zu Audiotherapie
Bei auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen und bei Geräuschüberempfindlichkeit kommt auch ein Perzeptionstraining in Frage.Kosten zu Audiotherapie
Das Honorar der Audiotherapeuten für 60 Minuten beträgt ungefähr 40.- Euro. Bisher gibt es noch keine geregelte Kostenübernahme durch Krankenkassen oder andere Leistungsträger. Eine individuelle Kostenübernahme kann auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX und des SGB V, § 43 beantragt werden. Die Kostenübernahme wird von Fall zu Fall entschieden. Bei einer positiven Entscheidung ist vom Kassenpatienten ein Eigenanteil von 15 % der Kosten zu übernehmen. Eine ärztliche Verschreibung ist zur Kostenübernahme zwingend erforderlich.Daten/Fakten zu Audiotherapie
Die psychosoziale Unterstützung während der Audiotherapie besteht in
- Der Begleitung bei der Trauerarbeit
- Der Stärkung der inneren Haltung als ausgleichende Kraft.
Seelische Probleme der Hörgeschädigten zeigen sich unter anderem in
- Erschwerter Kommunikation mit Hörenden
- Zum Teil eingeschränkter emotionaler Wahrnehmungsfunktion
- Konflikten, die entstehen, weil eine Hörbehinderung nicht sichtbar ist.
Links zu Audiotherapie
Bund deutscher AudiotherapeutenBund deutscher Audiotherapeuten