Wann die Praxisgebühr entfällt

Rostock (dpa/tmn) - Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Praxisgebühr von zehn Euro beim Arzt nicht immer entrichten. Die Gebühr entfalle zum Beispiel, wenn Patienten ausschließlich eine reine Vorsorgeleistung wie eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen, erläutert Selma Lindner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock.

Auch wer allein wegen einer sogenannten Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) in der Praxis ist, muss die zehn Euro nicht zahlen. Eine IGeL ist zum Beispiel eine Eignungsuntersuchung und wird grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen.

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