Vorsorgechecks gegen Hörschäden zahlen sich aus
Berlin (dpa) - Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen könnten nach Auffassung der Kassenärzte die Kosten der «verkannten Volkskrankheit Schwerhörigkeit» um dreistellige Millionensummen senken. Deshalb plädieren sie dafür, ein solches Präventionsprogramm (Hörscreening) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. «Es ist medizinisch absolut geboten, ab einem Lebensalter von 50 Jahren jährlich Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Prävention zahlt sich auch durch Einsparungen auf Kassenseite aus», warb der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, am Freitag in Berlin für die Neuregelung.
Nach seinen Angaben leiden in Deutschland rund 14 Millionen Menschen an Hörschäden, die häufig unbehandelt blieben. Als Folge drohten den Betroffenen Isolation, Depression, Demenz und Verletzungen. «Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage nimmt zu, was auch volkswirtschaftliche Konsequenzen hat», so Köhler.
Der Präsident des Berufsverbandes der HNO-Ärzte, Dirk Heinrich, forderte gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Lautstärke bei Konsumartikeln, etwa bei MP3-Player. Diese Geräte entwickelten Lautstärken von mehr als 110 Dezibel und seien damit «lauter als ein Presslufthammer». Die Lärmgesamtbilanz eines Lebens schlage sich schon bei vielen 50-Jährigen in Hörschäden nieder.
Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) bezifferte die mit einem flächendeckenden Hörscreening erzielbaren Einsparungen für die Krankenkassen auf 80 Millionen Euro im Jahr 2020 und 170 Millionen Euro im Jahr 2050. Rechne man die indirekten volkswirtschaftlichen Effekte hinzu, ergäben sich Einsparungen in dem Zeitraum zwischen 450 und etwa 570 Millionen Euro.