Vorsicht mit den alten Pillen!

In den meisten Haushalten finden sich angebrochene Medikamentenpackungen, deren Haltbarkeitsdatum schon längst abgelaufen ist. Aber wie genau muss man es mit dem aufgedruckten Verfallsdatum nehmen? Schließlich sind viele abgelaufene Lebensmittel doch auch noch genießbar?

Doch für Arzneimittel gelten andere Regeln. Denn nur bis zum Verfallsdatum haftet der Hersteller für die Wirksamkeit und Reinheit des Produkts. Deshalb sollten Patienten das Verfallsdatum sehr genau nehmen. Ob ein Medikament danach noch gut ist, kann ein Laie nicht wirklich beurteilen. Man darf es auf jeden Fall nicht mehr in Umlauf bringen. Doch das heißt nicht, dass das Medikament wirkungslos oder schädlich sein muss. Manche Zubereitungen von Wirkstoffen halten sich sogar jahrzehntelang, auch wenn die Wirksamkeit etwas nachlässt, so z.B. bei Kopfschmerztabletten wie Aspirin. Die Hersteller müssen aber garantieren, dass der Wirkstoffgehalt nicht unter 95 Prozent fällt - nur in begründeten Ausnahmefällen reichen 90 Prozent, heißt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Doch die Überlegung zur nachlassenden Wirksamkeit ist nur eine Seite der Medaille. Andererseits kommt noch ein viel beachtenswerterer Aspekt zum Zug: Bei manchen Medikamenten entstehen Zersetzungsprodukte, die gefährlich sein können. So sind z.B. abgelaufene Codein-Hustensäfte bedenklich. Sie können die Substanz Codein-N-Oxid enthalten, die potenziell krebserregend ist. Daher gehören abgelaufene Hustensäfte weg, vor allem, wenn es um Kinder geht. Außerdem gedeihen Bakterien in dem Zucker, der in Säften dieser Art meistens enthalten ist. Auch alte Entwässerungstabletten können den krebserregenden Stoff Formaldehyd enthalten. Und bei Arzneimittenl, die Wasser enthalten, ist immer Vorsicht geboten, weil sich Bakterien in den Lösungen leicht vermehren, wie bei Augentropfen, abgelaufenen Cremes oder Spritzen. Entscheidend für die Haltbarkeit ist die richtige Lagerung - nämlich kühl und trocken.

Alte Packungen dürfen im Hausmüll entsorgt werden oder in Schadstoffsammelstellen abgegeben werden. Auf keinen Fall dürfen sie in der Toilette landen, da das die Umwelt belastet.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/gesundheit/vorsicht-mit-den-alten-pillen-3543

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.