Schwangerschaft: Zucker nicht immer erkannt

Bestimmte Blutentnahmesysteme sind nicht geeignet, eine Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft nachzuweisen. Die Deutsche Gesellschaft für Diabetologie (DDG) fordert deshalb das Verbot von Entnahmesytemen, die allein Natrium-Fluorid enthalten. Offenbart benutzen noch immer viele Ärzte und Labore solche Systeme, mit denen die Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft nicht sicher nachweisbar ist. Entnahmesysteme müssen neben Natrium-Fluorid auch Citrat enthalten.

 

Auf richtige Blutröhrchen achten

Nach der Mutterschafts-Richtlinie von 2012 sollen werdende Mütter zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche auf die Zuckerkrankheit hin untersucht werden. Bei der Screeninguntersuchung trinkt die Schwangere 200 ml Wasser mit 50 g Traubenzucker. Eine Stunde später lässt sich anhand einer Blutabnahme aus der Vene der Blutzucker bestimmen. Wird das Blut in ein Labor geschickt, muss der Abbau des Blutzuckers zuverlässig gestoppt werden. Natrium-Fuorid kann den Abbauprozess aber nicht ausreichend hemmen. Erbgenisse sind deshalb möglicherweise verfälscht.

 

Ein zu hoher Blutzucker in der Schwangerschaft schadet nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kind, weshalb unbedingt auf die richtigen Entnahmesysteme zu achten ist. Auch Schwangere selbst sollten sich ruhig über die Inhaltsstoffe von Blutröhrchen informieren, bevor diese verschickt werden.

 

Die DDG fordert Krankenkassen dazu auf, die Kosten für das Screening nicht zu übernehmen, wenn die falschen Systeme benutzt wurden.

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