Rabattsätze für Medikamente auf dem Prüfstand
Düsseldorf (dpa) - Die Betriebskrankenkasse der Bahn droht mit ihren einheitlichen Rabattsätzen für Medikamente vor Gericht zu scheitern. Das Verfahren der Kasse sei mit mehreren Fehlern behaftet, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch. Die Entscheidung soll am 11. Januar 2012 verkündet werden.
Die Richter schlossen die Möglichkeit, den Pharmaunternehmen Verträge mit einheitlichen Rabattvorgaben anzubieten, aber nicht grundsätzlich aus. Zwar seien Preisvorgaben mit dem Vergaberecht unvereinbar, außerhalb öffentlicher Vergabeverfahren bei einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren aber eventuell möglich.
Die BKK hatte zahlreiche Pharmahersteller angeschrieben und mit ihnen Rabattverträge mit vorgegebenen Sätzen für 290 Wirkstoffe abschließen wollen. Man wolle gar keine Auswahl unter den Herstellern treffen, sondern möglichst viele mit ins Boot holen.
Drei Pharmaunternehmen hatten dies dennoch als illegales Preisdiktat abgelehnt. Die Vergabekammer des Bundes gab ihnen recht. Dagegen wehrt sich die BKK nun vor dem Oberlandesgericht.