Neues Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
Für Menschen, die Heil- und Hilfsmittel benötigen, könnten sich einige Veränderungen ergeben, nachdem das Bundeskabinett ein neues Gesetz billigte. Es soll bewirken, dass Versicherte auch die richtige Hilfen erhalten, heißt es im "Deutschen Ärztebatt".
Ärzte könnten Blankoverordungen ausstellen
Laut Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe (CDU) verbinde der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Es soll sichergestellt werden, dass Patienten auch die richtigen Hilfen erhalten, die ihre Selbstständigkeit im Alltag unterstützen. Zu diesen Hilfen zählten beispielsweise Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Schuheinlagen, Prothesen oder Rollstühle und Hörgeräte.
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind Qualitätsmängel aufgrund des Preisdrucks der Krankenkassen, heißt es im Deutschen Ärzteblatt. Neu für Ärzte wären Blankoverordnungen, auf denen nicht mehr eine bestimmte Behandlung verschrieben wird und lediglich Therapiempfehlungen ausgesprochen werden. Vielmehr können Therapeuten aus den verschiedenen Bereichen selbst entscheiden, welche Behandlung die geeignete ist und wie viele Behandlungen nötig sind. Dieses Vorgehen wird aber zunächst im Modell getestet.
Bestandteil des Gesetzes ist zudem eine Verpflichtung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen, das Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 zu aktualisieren.
Krankenkassen sollen bei Vergabeentscheidungen nicht nur den Preis von Produkten berücksichtigen, sondern auch deren Qualität und die mit dem Produkt verbundenen Dienstleistungen. Zudem sollen Versicherte die Wahl zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien Produkten haben.