Mehr Transparenz bei Krankenkassen

Wenn die Krankenkasse mehr Geld will, soll sie das ihren Mitgliedern in einem persönlichen Brief mitteilen. Und die sollen auch erfahren, wo es günstigere Tarife gibt. Die Kassen sind nicht amüsiert.

Berlin (dpa) - Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben oder diese erhöhen, sollen ihre Mitglieder künftig in gesonderten Schreiben darüber informieren. Zugleich sollen sie die Versicherten in diesen Fällen über deren Sonderkündigungsrecht in Kenntnis setzen - und im Internet zudem darüber, wo die Krankenversicherung billiger ist.

Dies geht aus einem Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der Kassen hervor, der der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch in Berlin vorlag. An diesem Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Zuerst hatten die «Rheinische Post» und die «Berliner Zeitung» über die Änderung berichtet.

Die Krankenkassen reagierten verstimmt. «Es ist keine Frage, dass Kassenmitglieder auch in Zukunft über Beitragserhöhungen informiert werden müssen und dass es auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht gibt. Eine gute Krankenkasse findet man aber nicht nur über den Preis, sondern über das richtige Verhältnis von Preis und Leistung», sagte der Sprecher des Kassen-Spitzenverbandes GKV, Florian Lanz.

In keiner anderen Branche gebe es eine gesetzliche Pflicht, auf einen billigeren Konkurrenten hinzuweisen. «Diese Pflicht droht die Krankenversicherung auf den Aspekt "billig" zu reduzieren - was dem Thema Gesundheitsversorgung nicht gerecht wird.» Lanz nannte dies «ein falsches Signal für die Diskussion um die notwendigen Qualitätsverbesserungen in der Patientenversorgung».

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn begrüßte dagegen die Einigung in der Koalition: «Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen.» Bislang mussten die Kassen ihre Mitglieder zwar auch schon informieren, wenn sie mehr Geld von ihnen wollten. Es reichte aber, wenn sie dies in ihrer Mitgliederzeitung mitteilten.

Mit der Neuregelung, die Anfang 2015 in Kraft treten soll, bekommen die Kassen faktisch ihre Beitragsautonomie zurück. Wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen und die Rücklagen aufgezehrt sind, können sie prozentuale Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einfordern. Pauschale Zusatzbeiträge wie bisher gibt es dann nicht mehr.

Für maximale Transparenz für die Versicherten soll der Spitzenverband der Kassen sorgen: Er soll im Internet eine Übersicht bereitstellen, welche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag und in welcher Höhe erhebt.

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