Schärfere Regeln für Heilpraktiker?

Etwa 40.000 Heilpraktiker sind in Deutschland tätig. Nach Fehlbehandlungen und Todesfällen will die Bundesregierung die Zuslassungsregelungen prüfen und verschärfen, heißt es im "Deutschen Ärzteblatt". 


Bundesregierung will Qualitätstandards schaffen

Das heute gültige Heilpraktikergesetz wurde im Jahr 1939 erlassen. Demnach dürfen sich Personen mit einem Hauptschulabschluss ab einem Alter von 25 Jahre nach einer Kenntnisprüfung als Helipraktiker niederlassen und praktizieren. Erst vor kurzem kam es im Rahmen von Heilpraktikerbehandlungen von Krebspatienten zu Todesfällen. Die Heilpraktiker hatten fragwürdige Behandlungen angewendet und die Patienten nicht zu einem Arztbesuch angehalten. 

Bereits im Juni wurden von Seiten der Gesundheitsministerkonferenz der Länder deshalb Forderungen an die Bundesregierung laut, die Regelungen für die Kenntnisprüfungen zu vereinheitlichen, um Qualitätsstandards zu schaffen. Laut Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bündnis90/Grünenfraktion liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Ausbildung und Zulassung zum Heilpraktiker beim Bund, die Berufsausübung sowie deren Überwachung und Kontrolle ist jedoch Länderaufgabe. Hier bestehe laut Antwort der Bundesregierung die Gefahr, Scharlatanen und unseriösen Heilbringern in die Hände zu spielen.


Zusammenarbeit mit Ländern gefordert

Laut parlamentarischer Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit Annette Widman-Mauz bestehen erhebliche Lücken in der Regulierung des Heilpraktikerberufs, zitiert das "Deutsche Ärzteblatt". Die Bundesregierung sei angehalten, zusammen mit den Heilpraktikerverbänden einheitliche, hochwertige und verbindliche Ausbildungsstandards zu schaffen. Gemeinsam mit den Ländern wären Melde- und Dokumentationspflichten für Heilpraktiker durchzusetzen.

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