Gericht kippt Mindestmenge für Kniegelenk-Operationen

Potsdam (dpa) - Krankenhäuser müssen keine Mindestmenge von Knieoperationen vorweisen, um Patienten auf diese Weise künftig behandeln zu können. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden, das bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig ist. Es erklärte eine entsprechende Vorschrift des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (GBA) für unwirksam.

Danach ist eine Mindestmenge von 50 Operationen pro Jahr mit sogenannten künstlichen Kniegelenken vorgesehen. Dafür fehle jedoch die gesetzliche Grundlage, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundessozialgericht zu (Az: L 7 KA 77/08 KL).

Aus Sicht des Gerichts konnte der GBA nicht nachweisen, dass durch die Mengenvorgabe automatisch auch die Qualität einer Operation gewährleistet ist. Statistische Angaben alleine reichten dafür nicht aus. Nach dem Gesetz müsse es vielmehr einen klaren Zusammenhang zwischen der Anzahl der Eingriffe und der Qualität geben. Das Gericht betonte, das Urteil sei für sämtliche Akteure des Gesundheitswesens verbindlich.

Geklagt hatte ein Krankenhaus im brandenburgischen Neuruppin, das mit Ausnahme von 2010 nach eigenen Angaben immer weniger als 50 Knieoperationen vorweisen konnte. Die Klinik wollte jedoch nicht akzeptieren, dass ihr derartige Eingriffe versagt werden sollten, obwohl sie nach eigener Darstellung qualifizierte Spezialisten hat. Nach Angaben eines Gerichtssprechers gehören derartige Operationen zu Routine-Eingriffen, bundesweit gibt es demnach jährlich mehr als 100 000.

Für den GBA könnte es nun insgesamt schwer werden, Mindestmengen zur Grundlage der medizinischen Qualitätssicherung vorzuschreiben. Denn mit dem Urteil setzte das Gericht seine bisherige Rechtsprechung zu dem Thema fort.

Im Januar hatte es eine Regelung vorläufig gekippt, wonach Frühgeborene nur noch von besonders erfahrenen Kliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr versorgt werden dürfen. Damit waren die Klagen mehrerer Kliniken im Eilverfahren erfolgreich. Anfang nächsten Jahres soll dazu im Hauptsacheverfahren entschieden werden, sagte der Gerichtssprecher.

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