Gericht erlaubt Re-Import von Medikamenten aus Ungarn

Karlsruhe (dpa) - Deutsche Apotheken dürfen Arzneimittel aus Ungarn einführen und hier billiger verkaufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der BGH sah das Rabattmodell einer Freilassinger Apothekerin für Arzneimittel teilweise für unbedenklich an (AZ: I ZR 211/10 - Urteil vom 12. Januar 2012).

Die Apothekerin bot ihren Kunden an, Medikamente bei einer Apotheke in Budapest zu bestellen, wo sie billiger sind, und sie dann bei ihr in Freilassing abzuholen - für einen Rabatt von 22 Prozent bei rezeptfreien und von 10 Prozent bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Die billigeren Importe hatte sie zuvor von einem deutschen Großhändler nach Budapest liefern lassen. Andere Apotheken aus Freilassing hatten dagegen geklagt.

Zwar ist der Versand von Arzneimitteln auch aus einem EU-Ausland an deutsche Verbraucher nur unter engen Voraussetzungen gestattet, die die Budapester Apotheke nicht erfüllt. Für die arzneimittelrechtliche Beurteilung sei aber maßgebend, dass eine inländische Apotheke die Abgabe an den Endkunden übernehme, erklärten die Richter. Diese müsse Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der Medikamente prüfen. Der BGH sah deshalb keinen Gesetzesverstoß.

Der Rabatt für die verschreibungspflichtigen Medikamente war allerdings schon von den Vorinstanzen verboten worden. Den darf die Apothekerin auch nach dem BGH-Urteil nicht gewähren.

Quellenangabe für Zitate

Inhalte dieser Webseite dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ohne Rückfragen auszugsweise zitiert werden. Bedingung dafür ist die Einrichtung des folgenden Links als Quelle des Zitates: https://www.qimeda.de/news/gesundheit/gericht-erlaubt-re-import-von-medikamenten-aus-ungarn-2805

Das Informationsangebot von Qimeda dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall die persönliche Beratung oder Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt. Die Inhalte von Qimeda dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen oder Eigenmedikationen verwendet werden.