Das Gentechnik-Urteil hat nicht nur Folgen für den Honig

Berlin (dpa) - Im Urteil ging es eigentlich um Honig. Die strengen Vorgaben, die die obersten EU-Richter für Gentechnik in Lebensmitteln formulierten, reichen aber weit darüber hinaus. Die Konsequenzen für den Anbau in der Landwirtschaft und die Kennzeichnung im Supermarkt sind noch nicht genau abzusehen - sie dürften aber weitreichend sein.

Müssen Honiggläser jetzt schnell aus den Ladenregalen heraus?

Eine Gesundheitsgefahr wie zuletzt bei der Infektionswelle mit dem EHEC-Darmkeim bestehe nicht, heißt es bei den Behörden. Daher gebe es keinen Grund zur Eile. Der Bund und die für Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder wollen sich aber zügig abstimmen und einheitliche Konsequenzen für den Handel festlegen. Denn das Urteil aus Luxemburg besagt: Lebensmittel mit kleinsten Genpflanzen-Rückständen brauchen eine extra Zulassung. Sonst dürfen sie nicht verkauft werden.

Wie reagiert der Handel?

Die Geschäfte haben schon begonnen, ihre Sortimente zu überprüfen, wie es beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels heißt. Dazu wenden sich die Läden an ihre Lieferanten, also die Hersteller oder Importeure, und lassen sich auch Analyseergebnisse zeigen. Das dauert einige Tage, ehe über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Was machen die Behörden?

Zur ersten Abstimmung war am Mittwoch eine Telefonkonferenz von Experten der Verbraucherministerien in Bund und Ländern angesetzt. In der kommenden Woche dürfte das Reizthema dann auch bei einer Konferenz der Ressortchefs zur Sprache kommen. Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) kündigte bereits ein Sonderprobenprogramm an: «Wir werden verstärkt Honig aus dem Handel und aus Verarbeitungsbetrieben kontrollieren und insbesondere Importhonige streng überwachen.»

Hat das Urteil politische Folgen?

Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) sieht Handlungsbedarf: Die Schutzabstände, um Übertragungen von Feldern mit Gentechnik-Pflanzen auf die Umgebung zu vermeiden, sollen jetzt überprüft werden. Bisher müssen sie 150 Meter von herkömmlich bewirtschafteten Äckern entfernt sein und 300 Meter von Ökolandbau-Flächen. Welche größeren Abstände ihr vorschweben, ließ Aigner vorerst offen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) forderte fünf, der Imkerbund sogar zehn Kilometer.

Hat Gentechnik noch eine Zukunft?

Verbraucher- und Umweltschützer und Politiker von SPD und Grünen sehen sich bestätigt. «Gentechnik gehört nicht auf die Äcker», betonten die Grünen. Dagegen wirbt FDP-Agrarexpertin ChristelHappach- Kasan dafür, nicht auf die positiven Effekte von Gentechnik-Pflanzen zu verzichten. An diesem Donnerstag wird am EU-Gerichtshof schon das nächste Urteil erwartet: Der Konzern Monsanto ficht ein Verbot der Genmais-Sorte MON 810 in Frankreich an. Das in Deutschland ebenfalls geltende Verbot habe aber weiter Bestand, hieß es bereits vorab aus dem Agrarministerium in Berlin.

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