Bei Betriebssport unfallversichert

Arbeitnehmer sind beim Betriebssport gegen Unfälle gesetzlich versichert. Der Schutz greift bereits dann, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zum Sport verunglückt. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrem Magazin «Arbeit & Gesundheit» (Ausgabe 9/12) hin.

Allerdings ist nicht jede gemeinsame sportliche Betätigung von Kollegen als Betriebssport anerkannt. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der Sport regelmäßig gemeinsam getrieben wird, er zum Ausgleich von einseitigen körperlichen, geistigen oder seelischen Belastungen bei der Arbeit dient und ein organisatorischer Bezug zum Unternehmen besteht.

Um sicherzugehen, dass eine gemeinsame sportliche Betätigung als Betriebssport gilt, sollten die Mitarbeiter die Zustimmung der Geschäftsführung einholen, rät Stefan Boltz vom DGUV. Nicht versichert ist grundsätzlich die Teilnahme von Mitarbeitern einer Firma bei Sportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter wie einem Marathon.

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