Auf dem Fahrrad kein Alkohol!

Wer ein Glas zu viel getrunken hat, steigt vom Auto vielleicht auf das Fahrhrad um. Gesetzlich vorgegebene Alkoholgrenzwerte beim Fahrradfahren liegen aber bereits in einem Bereich, bei dem es zu Unfällen kommen kann, so Orthopäden und Unfallchirurgen. Sie empfehlen, das Fahrrad lieber zu schieben.

 

 

Gesetzlicher Grenzwert ist hoch

 

Selbst abzuschätzen, wann die Fahrtüchtigkeit auch beim Fahrradfahren eingeschränkt ist, ist schwierig, so die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Alkohol beeinträchtigt die für das Fahrradfahren notwendigen Fertigkeiten wie das Halten des Gleichgewichtes und die Reaktionsfähigkeit.

 

Der gesetzliche Grenzwert für den Alkoholspiegel beim Fahrradfahren liegt bei 1,6 Promille. Doch ist bei diesem Wert bereits mit Einschränkungen zu rechnen. Wer bei diesem Spiegel im Verkehr auffällig wird, kann trotz des festgelegten Grenzwertes bereits ab 0,3 Promille bestraft werden.

 

Ärzte sehen schon bei deutlich niedrigeren Blutalkoholwerten die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Es kommt vermehrt zu Verletzungen und Unfällen. Deshalb sollte man auch das Fahrrad im Zweifel lieber stehen lassen.

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