Bei fehlender Masernimpfung droht Schulverbot

Zumindest in Berlin können Kinder ohne Masernimpfung dazu gezwungen werden, der Schule vorübergehend fern zu bleiben, entschied das Berliner Verwaltungsgericht . Es handelt sich dem Urteil zufolge um eine Schutzmaßnahme, die das Gesundheitsamt veranlassen kann.

 

Fälle von Schulausschluss führen zu Eilentscheidung

 

Um die Verbreitung übertragbarer Erkrankungen zu verhindern, dürfen Behörden demnach einschreiten und zum Beispiel ein vorübergehendes Schulverbot für ungeimpfte Kinder veranlassen, so eine Eilentscheidung des Berlinder Verwaltungsgerichts.

 

Die aktuelle Entscheidung beruht auf den vielen diesjährigen Masernerkrankungsfällen unter anderen auch in Berlin. Berlin ist vom größten Masernausbruch seit 2001 betroffen. Ursache der Epidemie sind viele ungeimpfte Kinder, die die hochansteckende Erkrankung schnell weitergeben können. 

 

Der Entscheidung zugrunde liegt der Fall zweier ungeimpfter Jugendlicher, die aufgrund von Erkrankungsfällen von Masern in ihrer Schule ein vorübergehendes Schulverbot erhalten hatten.

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