Audiotherapie

Methode zu Audiotherapie

Audiotherapie setzt sich aus "audio" = „ich höre" und "therapeia" = „Behandlung“ zusammen und wird als Maßnahme zur Rehabilitation und Therapie von Hörstörungen angewendet. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Versorgung mit technischen Hilfsmitteln.

Inhalt der Therapiemaßnahmen

  • Hör- und Kommunikationstaktik
  • Hörtraining
  • Entspannungstechniken für innere Harmonie und Offenheit
  • Psychische Krankheitsbewältigung in Form einer aktiven Beschäftigung mit dem Handicap und Förderung der sozialen Kompetenz
  • Sozialrechtliche Bestimmungen
  • Beratung über technische Hilfsmittel und deren Einsatz
  • Manuelle Systeme zur Verständigung Betroffener untereinander
  • Wissen zum Thema Hören
  • Informationen zur Leistungserstattung der Leistungsträger
  • Einbeziehung der Angehörigen
  • Verhaltens- und Kommunikationstraining

und, je nach Diagnose:
  • Desensibilisierung bei Geräuschüberempfindlichkeit
  • Tinnitustherapie.

Die technischen Hilfen sind:

  • Hörgeräte
  • Cochleaimplantate
  • Ergänzende Kommunikationshilfen.

Wann und für wen ist Audiotherapie angebracht?

Die Audiotherapeuten sind häufig Logopäden oder Akustiker, die sich über eine Zusatzausbildung zum Audiotherapeuten weiter qualifiziert haben. Die Länge der Therapie variiert sehr stark und hängt vom Ausmaß der Schädigung ab.
Das Hörtraining zielt darauf ab, übend Schallereignisse identifizieren und differenzieren zu lernen.

Beim Hörtraining geht es besonders um:

  • Geräuscherkennung
  • Richtungshören
  • Wortverstehen
  • Satzverstehen mit und ohne Sehen
  • Sprachverstehen bei Geräuschen
  • Aufmerksamkeitsschulung.
Der Begriff "Hörtraining" wird ebenso im Gehörtraining von Musikern verwendet.

Alternativen zu Audiotherapie

Bei auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen und bei Geräuschüberempfindlichkeit kommt auch ein Perzeptionstraining in Frage.

Kosten zu Audiotherapie

Das Honorar der Audiotherapeuten für 60 Minuten beträgt ungefähr 40.- Euro. Bisher gibt es noch keine geregelte Kostenübernahme durch Krankenkassen oder andere Leistungsträger. Eine individuelle Kostenübernahme kann auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX und des SGB V, § 43 beantragt werden. Die Kostenübernahme wird von Fall zu Fall entschieden. Bei einer positiven Entscheidung ist vom Kassenpatienten ein Eigenanteil von 15 % der Kosten zu übernehmen. Eine ärztliche Verschreibung ist zur Kostenübernahme zwingend erforderlich.

Daten/Fakten zu Audiotherapie

Die psychosoziale Unterstützung während der Audiotherapie besteht in
  • Der Begleitung bei der Trauerarbeit
  • Der Stärkung der inneren Haltung als ausgleichende Kraft.

Seelische Probleme der Hörgeschädigten zeigen sich unter anderem in
  • Erschwerter Kommunikation mit Hörenden
  • Zum Teil eingeschränkter emotionaler Wahrnehmungsfunktion
  • Konflikten, die entstehen, weil eine Hörbehinderung nicht sichtbar ist.

Links zu Audiotherapie

Bund deutscher Audiotherapeuten
Bund deutscher Audiotherapeuten

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