Hirntod

Wissen zu Hirntod - Wie er festgestellt wird

Naturwissenschaftlich-medizinisch ist der Tod des Menschen mit dem eingetretenen Hirntod festgelegt. Sobald ein Arzt ein sicheres äußeres Todeszeichen feststellt, ist damit auch der Hirntod nachgewiesen.

Durch die Intensivmedizin mit der Möglichkeit der Aufrechterhaltung von spontan sonst erloschenen Organfunktionen ergibt sich die Notwendigkeit differenzierterer Betrachtungen:
  • Der Hirntod wird definiert als "Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms", wobei durch künstliche Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion künstlich aufrechterhalten wird. Dies ist unter dem Aspekt einer möglichen Organtransplantation unabdingbar, da zu verpflanzende Organe nur eine sehr kurze Zeit außerhalb eines funktionierenden Blutkreislaufs ohne Schaden überstehen. Problematisch ist dies für die Angehörigen des Hirntoten, die verinnerlichen müssen, dass das "Leben" des warmen, beatmeten Menschen mit Abschalten der Beatmungsmaschine für immer erlöscht und ohne die Intensivmedizin in der Regel schon offenkundig erloschen wäre.
  • Die Hirntoddiagnostik hat ihre große Bedeutung für die Transplantationsmedizin, da vor einer Organentnahme der Hirntod bei künstlich aufrechterhaltenem Blutkreislauf zweifelsfrei festzustellen ist.
  • Die Feststellung des Hirntodes muss unabhängig voneinander durch zwei Ärzte vorgenommen werden, die über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von schwer Hirnverletzten verfügen. Sie dürfen nichts mit der Entnahme eventueller Spenderorgane oder mit der Organübertragung zu tun haben und sie dürfen auch nicht der Weisung eines Arztes unterliegen, der mit dem Transplantationsteam zusammenarbeitet oder ihm angehört.

Gesetzestext
Nach § 16 Absatz 1 Nr.1 des am 01. Dezember 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetzes stellt die Bundesärztekammer den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Absatz 2 Nr. 2 [...] fest ...".

Diagnose zu Hirntod - Wie er festgestellt wird

Zur Diagnosestellung des Hirntodes sind erforderlich:

  • erfüllte Voraussetzungen
  • Vorliegen von Koma, Hirnstamm-Areflexie und Apnoe
  • Irreversibilität der Ausfallsymptome

Voraussetzungen

Das Hirn muss entweder direkt, zum Beispiel in Folge einer Gewalteinwirkung auf den Kopf oder als Folgeerscheinung einer zunächst an einer anderen Körperstelle ablaufenden Schädigung, schwerst geschädigt worden sein. Weiterhin müssen andere Umstände ausgeschlossen werden, die ursächlich oder zumindest unterstützend verantwortlich sein könnten für den Ausfall der Hirnfunktionen im Untersuchungszeitraum.

In diesem Sinne dürfen nicht beteiligt sein:
  • Vergiftungen
  • die Hirnfunktion dämpfende Medikamente
  • gestörte Reizleitung zwischen Nerven und Muskeln
  • primäre (als Anfangszustand vorhandene) Unterkühlung
  • Kreislaufschock
  • tiefe Bewusstlosigkeit als Folge von hormonellen, stoffwechselbeeinflussenden oder entzündlichen Erkrankungen

Als Zweites müssen die klinischen Symptome (am Patienten erkennbare Zeichen) des Ausfalls der Hirnfunktionen vorliegen:
  • tiefe Bewusstlosigkeit, aus der der Patient nicht erweckbar ist
  • beidseits mittelweite bis maximal weite Pupillen, die "lichtstarr" sind, das heisst, keine (Verengungs-) Reaktion auf Licht zeigen
  • Fehlen des okulo-zephalen Reflexes, was bedeutet, dass die Augen sich bei einer Kopfbewegung in die Gegenrichtung bewegen, um weiterhin einen Gegenstand fixieren zu können. Das Fehlen des Reflexes führt zu einem starren Mitgehen mit der Kopfbewegung (wie bei einer Puppe), was allenfalls bis zum zehnten Lebenstag normal und ansonsten Zeichen einer schweren Hirnschädigung darstellt
  • Fehlen des Kornealreflexes, was bedeutet, dass bei Berühren der Hornhaut (Kornea) mit zum Beispiel einem Wattestäbchen reflexartig die Augenlider geschlossen werden
  • keine Reaktionen auf Schmerzreize im Ausbreitungsgebiet des Trigeminusnerven, dessen Äste das Gesicht weitgehend versorgen
  • Fehlen des Würgereflexes (Prüfung durch Berührung des Rachens mit einem Spatel, was beim Gesunden Würgen auslöst)
  • Fehlen des Hustenreflexes (Prüfung durch Vorschieben eines Absaugkatheters im Beatmungsschlauch, was beim "normal" Beatmeten einen Hustenreiz auslöst)
  • Prüfung des Atemstillstandes: Durch Reduzierung der Beatmung (bei gleichzeitiger Sauerstoffzufuhr zur ausreichenden Gewebeversorgung) oder Trennung des Betroffenen vom Beatmungsschlauch steigt der CO2-Partialdruck an (Hyperkapnie), das heißt, es kommt durch ein Zuviel an dem abzuatmenden Gas Kohlendioxid zu einem Atemanreiz im Atemzentrum des Gehirns, der beim Hirntoten ausbleibt.

Drittens muss die Unumkehrbarkeit der genannten Ausfallserscheinungen nachgewiesen werden:
Dies kann zum einen durch anhaltende Beobachtung der sogenannten klinischen Zeichen (am Patienten zu beobachtende Zeichen) geschehen, wobei die Zeitspanne sich abhängig von der Ursache der Hirnschädigung voneinander unterscheidet. Bei primärer Hirnschädigung von Erwachsenen und Kindern ab dem dritten Lebensjahr beträgt der Zeitraum zwölf Stunden. Bei sekundärer Hirnschädigung mindestens drei Tage.

Alternativ kann die Irreversibilität des Hirnfunktionsausfalls ohne weitere Beobachtungszeit durch folgende Verfahren nachgewiesen werden:
  • hirnelektrische Stille bei Ableitung eines EEG, sogenanntes Null-Linien-EEG,
  • Frühe Akustisch Evozierte Potenziale, die zwischen Hörschnecke (im Innenohr), Hörnerv und zugehörigen Hirngebieten mittels Klickgeräuschen über einen Kopfhörer ausgelöst und an bestimmten Stellen am Kopf über Elektroden abgeleitet werden,
  • Somatisch Evozierte Potentiale, die eine Aussage über die sensible (das Empfinden betreffende) Nervensystem machen und die nach dem Setzen elektrischer Impulse an Händen oder Füssen über Kopfelektroden abgeleitet werden,
  • Nachweis des Zirkulationsstillstandes (kein Blutfluss mehr) im Kopf. Bei ausreichendem Blutdruck kann dieser mittels Dopplerultraschall oder durch eine nuklearmedizinische Untersuchung (zerebrale Perfusionsszintigraphie) nachgewiesen werden.

Quellenangabe für Zitate

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